Anwalt für Sexualstrafrecht – Berlin · Kiel · Cottbus

Der Vorwurf eines Sexualdelikts zerstört Existenzen – oft bevor überhaupt ein Gericht urteilt.

Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen eines Sexualdelikts ermitteln, zählt jede Entscheidung in den ersten Tagen. Wir übernehmen sofort die Strategie, sichern Akteneinsicht und steuern die Kommunikation – diskret, mit dem Ziel: bestmögliches Ergebnis und möglichst keine Öffentlichkeit.

Vertraulich. Diskret. Zeitnaher Rückruf. Keine unnötige Eskalation. Telefon: +49 179 2346907

Rechtsanwalt Andreas Junge – Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Andreas Junge

Fachanwalt für Strafrecht

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Diskrete Verteidigung im Sexualstrafrecht – ab dem ersten Ermittlungszeichen

Ein Sexualstrafverfahren stellt für Beschuldigte häufig eine existentielle Ausnahmesituation dar – mit erheblichen Auswirkungen auf Beruf, Familie und gesellschaftliches Ansehen. Schon der bloße Tatvorwurf im Sexualstrafrecht kann zu Suspendierung, Kündigung, Reputationsverlust und massiven privaten Belastungen führen.

Entscheidend sind nicht öffentliche Stellungnahmen, sondern konsequente Aktenkenntnis, strukturierte Beweisführung und eine klar definierte Verteidigungsstrategie. Wir analysieren Aussagen und Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, prüfen digitale Beweismittel und rekonstruieren belastbare Zeitabläufe. Parallel steuern wir die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft zielgerichtet – mit dem Fokus auf Verfahrenseinstellung, Schadensbegrenzung und eine diskrete, ergebnisorientierte Lösung.

Sofortkontakt: WhatsApp oder Anruf +49 179 2346907

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Wenn das passiert ist, sollten wir übernehmen:

Vorladung als Beschuldigter (Polizei/Staatsanwaltschaft)
Hausdurchsuchung (Wohnung / Arbeitsplatz) & Sicherstellung von Geräten
Anhörungsbogen / schriftliche Beschuldigtenanhörung
Anklageschrift / Strafbefehl / Termin zur Hauptverhandlung
Haftbefehl / U-Haft-Risiko oder dringende Haftfragen
Kontaktverbote / Annäherungsverbot / parallel laufende Konflikte

Wichtig: Keine unüberlegte Aussage, keine „Erklärung“ ohne Akteneinsicht!

Viele Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Wir übernehmen die Strategie, bevor Fehler irreversibel werden.

Telefon: +49 179 2346907

Erste Hilfe im Sexualstrafrecht – 5 Regeln, die sofort schützen

  • Keine Aussage ohne Verteidigerstrategie – auch keine „kurze Erklärung“.
  • Keine Nachrichten/Sprachnachrichten an Beteiligte – Kommunikation wird oft später Beweismittel.
  • Beweise sichern statt diskutieren: Chats, Kalender, Wege/Zeiten, Zeugen, Zahlungs- & Standortlogik (unverändert).
  • Nichts löschen – das kann als Verdunkelung ausgelegt oder falsch interpretiert werden.
  • Akteneinsicht zuerst – danach entscheiden wir, ob Schweigen, punktuelle Einlassung oder Antragstaktik sinnvoll ist.

Sexualstrafverfahren sind hochsensibel – juristisch und sozial

Im Sexualstrafrecht droht der Schaden oft früh: Gerüchte, berufliche Folgen, familiäre Brüche. Gleichzeitig basieren viele Verfahren auf Aussagen, subjektiver Wahrnehmung, Kommunikationsverläufen und psychologischen Dynamiken. Genau deshalb setzen wir auf eine Verteidigung, die früh beginnt: Akteneinsicht, Beweisprüfung, digitale Auswertung und eine Kommunikationsstrategie, die Aufsehen und Öffentlichkeit so weit wie möglich vermeidet – mit dem Ziel: bestmögliches Ergebnis.

So läuft die Verteidigung – klarer Prozess, klare Entscheidungen

  1. Sofort-Analyse: Was liegt vor? Welche Fristen laufen? Welche Risiken bestehen (Durchsuchung, Haft, Umfeld/Publizität)?
  2. Akteneinsicht: Erst die Akte entscheidet – nicht Vermutungen.
  3. Beweislandkarte: Was trägt den Vorwurf wirklich? Wo sind Lücken, Widersprüche, formelle Fehler?
  4. Taktik & Kommunikation: Schweigen oder gesteuerte Einlassung – immer aktenbasiert.
  5. Ergebnisorientierung: Einstellung/Beschränkung/bestmögliche Lösung – und nur wenn nötig konsequente Verteidigung vor Gericht.

Sexualdelikte – diese Vorwürfe verteidigen wir regelmäßig

  • Sexueller Übergriff / sexuelle Nötigung / Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (u. a. § 176 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen / Abhängigkeitsverhältnissen (§ 174 StGB)
  • Besitz/Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
  • Jugendpornografische Inhalte (§ 184c StGB)
  • Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
  • Sexualbezogene Nebenverfahren (z. B. rufschädigende Anschuldigungen/Kommunikation – je nach Fallkonstellation)

Welche Norm tatsächlich einschlägig ist, hängt oft an Details (Alter, Beziehung, Chatverlauf, Kontext) – wir klären das aktenbasiert.

Aussage-gegen-Aussage: Wenn Details über Freiheit, Beruf und Ruf entscheiden

Viele Sexualverfahren stehen und fallen mit der Glaubhaftigkeit von Aussagen und der Qualität der ersten Vernehmungen. Wir prüfen Widersprüche, zeitliche Brüche, suggestive Einflüsse und externe Beeinflussung – und koppeln Aussagen an objektive Anker: Daten, Wege, Zeiten, Chats, Metadaten, Zeugen, Alibi-Logik. Ziel ist eine Verteidigung, die nicht laut ist – sondern präzise.

Berlin · Kiel · Cottbus

Wir sind mit Büros in Berlin, Kiel und Cottbus präsent und übernehmen Mandate bundesweit. Entscheidend ist nicht „um die Ecke“, sondern Verfahrensstrategie, Beweisarbeit und diskrete Kommunikation – gerade im Sexualstrafrecht.

Sexualstrafrecht Berlin

Schnelle Reaktion ab Vorladung, Durchsuchung oder Anklage – diskret und aktenbasiert.

Sexualstrafrecht Kiel

Strukturierte Taktik, Schutz vor typischen Ermittlungsfehlern und unnötiger Eskalation.

Sexualstrafrecht Cottbus

Diskrete Verteidigung mit Fokus auf Reputation, Beweisprüfung und Ergebnis.

Bundesweit

Vertretung vor allen zuständigen Gerichten, wenn es strategisch sinnvoll ist.

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